Länderfonds |
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Fonds, deren Anlagerichtlinien die Investition des Fondsvermögens ausschließlich in einem bestimmten Land, z.B. Spanien oder Japan, vorsieht. |
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Laufzeitfonds | |
Seit 1990 auch in Deutschland erlaubt. Ein Laufzeitfonds erwirbt Rentenwerte mit identischen, kurzen bzw. kürzeren Restlaufzeiten. Am Ende der Laufzeit des Fonds werden also alle Papiere getilgt: Kein Kursrisiko mit Blick auf das Laufzeitende des Fonds. Laufzeitfonds werden nach der Zeichnungsfrist geschlossen, danach werden also keine neuen Anteile mehr ausgegeben. Die Rückgabe der Anteile ist allerdings zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit möglich. Das Kursrisiko hält sich wegen der kürzeren Laufzeiten in Grenzen. |
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Mittelaufkommen (Netto-) | |
Differenz zwischen während eines Jahres neu in den Fonds einfließenden und den abgezogenen Mitteln. Besserer Maßstab für die Beurteilung der Entwicklung der Größe eines Fonds als das Fondsvermögen( das häufig signalisiert, dass ein Fonds größer" geworden ist, obwohl dies nur auf gestiegene Kurse zurückzuführen ist). |
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Performance | |
Maßstab zur Ergebnismessung bei Kapitalanlagen, der das Anlageergebnis unter Berücksichtigung aller maßgebenden Faktoren innerhalb eines bestimmten Zeitraums misst. Bei den Investmentfonds misst die Performance die Summe aus Veränderung des Anteilswerts und der erfolgten Ausschüttungen. Im Detail aber können sich die Performance-Konzepte unterscheiden, je nachdem, ob die Kosten berücksichtigt werden, ob von der Wiederanlage der Ausschüttungen ausgegangen wird, u.ä. |
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Programme (Investment-) | |
Angebot der Fonds, bei Ihnen Konten einzurichten, denen Anteile (auch Bruchteile) im Gegenwert einer oder mehrerer Einmalanlagen oder kontinuierlicher Sparraten gutgeschrieben werden. Bei der Teilnahme an einem Programm werden die Ausschüttungen automatisch wiederangelegt. Die Programme verpflichten zu nichts; die Sparraten können jederzeit ausgesetzt oder verringert werden, Anteilsguthaben ohne Kündigungsfristen abgezogen werden. Von Ausnahmen abgesehen, sind solche Programmkonten kostenlos; gegenüber der Verwahrung der Anteilscheine bei der Hausbank entfallen also die Depotgebühren. Entnahmeprogramme (Auszahlpläne): Am Ende der Anlagedauer bleibt das Anteilsguthaben stehen und dient als Topf, aus dem laufende Rentenzahlungen entnommen werden. Auch bei solchen Programmen ist die Flexibilität gesichert. |
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Rechenschaftsbericht | |
Berichterstattung eines Fonds über das abgelaufene Geschäftsjahr (bzw. Zwischenbericht nach dem halben Geschäftsjahr). Die Rechenschaftsberichte enthalten komplette Vermögensaufstellungen zum Geschäftsjahresende, aus denen auch die Fremdwährungspositionen ersichtlich sind. Ferner eine Aufstellung über aufgelöste Positionen und die Ertragsrechnung, aus der Sie entnehmen können, mit welchen Kosten jeder Anteil belastet ist. Die Rechenschaftsberichte sind wichtig, wenn Sie überprüfen wollen, ob die Anlagepolitik eines Fonds Ihrem individuellen Risikoraster entspricht. |
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Risikostreuung | |
Verpflichtung des KAGG, bei der Anlage des Fondsvermögens nach genau definierten Regeln diversifiziert vorzugehen. Die Risikostreuung schreibt Obergrenzen für den Anteil von Papieren einzelner Aussteller am Fondsvermögen und Obergrenzen für einzelne Wertpapierarten vor. Schwankungen einzelner Aktien z.B. schlagen also nur geringfügig auf das Fondsvermögen bzw. einen Anteilswert durch. Die Risikostreuung bedeutet aber keinesfalls Risikoimmunität: Einem gesamthaft nach unten gerichteten Börsentrend kann sich kein Fonds entziehen! |
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Rücknahmepreis | |
Preis, den Fonds verpflichtet ist, bei der Rückgabe von Anteilen zu bezahlen. In Deutschland ist dies grundsätzlich der Anteilswert, international können Rücknahmekommissionen" o.ä. erhoben werden. |
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"Smaller-companies-Konzept" | |
Fondsstrategie, die darauf setzt, dass die besten Ertrags- und Wachstumschancen im Bereich kleinerer und mittlerer Unternehmen zu finden sind. |
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Steuerpflichtiger Ertragsanteil | |
Jener Teil des gesamten Wertzuwachses, der aus Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen stammt. Faustregel für seine Höhe im langjährigen Durchschnitt: Aktienfonds 30%, Immobilienfonds 65%, Rentenfonds 90%. |
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Stressfaktor | |
Versuch, die schlaflosen Nächte von Anteilsinhabern zu bewerten. Ein hoher Stressfaktor bedeutet eine große Schwankungsbandbreite der Anteilswerte eines Fonds, also eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass in bestimmten Momenten der Anteilswert deutlich unterhalb seines im langjährigen Durchschnitt eigentlich zu ermittelnden Werts stehen kann. Die Größe des Stressfaktors hängt einmal von der Ausrichtung des Fonds ab, daneben aber auch davon, ob das Management innerhalb des vorgesteckten Rahmens sein Geschäft eher aggressiv oder eher defensiv wahrnimmt. Große Stressfaktoren haben Aktienfonds, die größten diejenigen mit internationaler Hemispharen-Ausrichtung. Kleinste Stressfaktoren: Die deutschen Immobilienfonds. |
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Teilliquidationsrecht | |
Möglichkeit, die Anteilscheine an einem Fonds vorübergehend in Bargeld zu verwandeln, um nach Ablauf einer bestimmten Frist wieder in den Fonds einsteigen zu können, ohne neuerlich den Ausgabeaufschlag zahlen zu müssen. Dieser Service wird nur von wenigen Fonds geboten; meist müssen dann 10% der Anteile stehenbleiben. Unterschiedlich auch die Fristen, innerhalb derer kostenlos wiederangelegt werden kann (1-2 Jahre). Ähnlich wie das Umtauschrecht ist auch das Teilliquidations-recht wichtiger Faktor für aktive Anleger, die außerhalb ihrer Fondsstrategie noch andere Geldambitionen haben. |
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Thesaurierungsfonds | |
Ein Fondstyp, der die vereinnahmten Erträge nicht an die Anteilseigner ausschüttet, sondern hierfür neue Werte erwirbt. Die neu erworbenen Werte erhöhen also um den Betrag der nicht erfolgten Ausschüttung die Anteilswerte, während sie bei ausschüttenden Fonds (zunächst) gar nicht erworben werden können. Ob ein Fonds ausschüttet oder thesauriert, macht also in der Vermögensbilanz eines Anlegers keinen Unterschied. Thesaurierungsfonds haben eher Vorteile gegenüber ausschüttenden Fonds, denn die Kosten der Ausschüttung entfallen und beim Anleger fallen Buchungsvorgänge weg. |
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Umtauschrecht | |
Möglichkeit, die Anteilscheine an einem Fonds in Anteilscheine an einem anderen Fonds derselben Kapitalanlagegesellschaft zu tauschen, ohne erneut den Ausgabeaufschlag in voller Höhe bezahlen zu müssen. Bei einigen Fondsfamilien ist der Anteilsumtausch kostenlos, bei anderen zu ermäßigten Ausgabeaufschlägen möglich. Teilweise ist der kostenlose Umtausch nur von Aktienfonds in Rentenfonds möglich..Das Umtauschrecht ist ein wichtiger Faktor für Investmentanleger, die die Börsenverhältnisse aktiv ausnutzen wollen: Sie können dann z.B. in Zeiten nachgebender Börsen ihr Kapital vor Verlusten retten, indem sie vorübergehend in Renten gehen, um bei gesunkenen Aktienkursen wieder in den Aktienfonds einzusteigen. |
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Verkaufsprospekt | |
Der Verkaufsprospekt ist die offizielle, vom Gesetzgeber geforderte, Dokumentation über wichtige Charakteristika eines Fonds. Beispielsweise müssen darin Angaben über die Ausrichtung eines Fonds oder die Höhe des Ausgabeaufschlags enthalten sein.Sehr begrenzt sind allerdings die Verpflichtungen, die wirtschaftlichen Risiken des Fonds zu beschreiben. |
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Wiederanlagerabatt | |
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