Berufsunfähigkeitsversicherungprivate Vorsorge sichert Ihre Arbeitskraft Ab wann ist man laut Gesetzgeber berufsunfähig?Eine Berufsunfähigkeit liegt bereits dann vor, wenn die versicherte Person ihren „zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann“. Eine Voraussetzung ist zudem, dass der Versicherungsnehmer mindestens für 6 Monate nicht in der Lage ist, seiner Arbeit nachzukommen. Ein ärztliches Gutachten bzw. ein Beleg über die Prognose zur Krankheitsdauer wird der jeweiligen BU-Versicherung als Bestätigung zugesandt.
Beispiel Leistungen
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